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   BGH, 01.06.2011 - 2 StR 90/11   

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https://dejure.org/2011,9934
BGH, 01.06.2011 - 2 StR 90/11 (https://dejure.org/2011,9934)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2011 - 2 StR 90/11 (https://dejure.org/2011,9934)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2011 - 2 StR 90/11 (https://dejure.org/2011,9934)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 223 StGB; § 224 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 239b StGB; § 260 StPO; § 353 StPO; § 354 StPO
    Voraussetzungen für die Annahme von Handlungseinheit (Tateinheit; teilweise Identität der Ausführungshandlungen; natürliche Handlungseinheit; Klammerwirkung der Geiselnahme)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 22 StGB; § 15 StGB; § 261 StPO; § 52 StGB; § 53 StGB; § 223 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB
    Grenzen der Revisibilität der Beweiswürdigung beim Vorwurf des Tötungsversuchs (bedingter Tötungsvorsatz); fehlerhafte Annahme von Tateinheit bei vorliegender Tatmehrheit im Fall der gefährlichen Körperverletzung (Handlungsmehrheit; natürliche Handlungseinheit; gebotener ...

  • lexetius.com
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 01.06.2011 - 2 StR 90/11
    Zwar muss allein eine fehlerhafte Beurteilung der Konkurrenzen bei gleich bleibenden Schuld- und Unrechtsgehalt nicht zwingend auch den Strafausspruch im Ergebnis gefährden (BGH NJW 1996, 936, 938; BGH Beschluss vom 17. März 2011 - 1 StR 407/10; vgl. Fischer StGB 58. Aufl. § 46 Rn. 58).
  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

    Auszug aus BGH, 01.06.2011 - 2 StR 90/11
    Dies ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ-RR 2004, 238; 2005, 147).
  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

    Auszug aus BGH, 01.06.2011 - 2 StR 90/11
    Dies ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ-RR 2004, 238; 2005, 147).
  • BGH, 17.03.2011 - 1 StR 407/10

    Urkundenfälschung auf der Wahlbenachrichtigungskarte (Tatmehrheit zur

    Auszug aus BGH, 01.06.2011 - 2 StR 90/11
    Zwar muss allein eine fehlerhafte Beurteilung der Konkurrenzen bei gleich bleibenden Schuld- und Unrechtsgehalt nicht zwingend auch den Strafausspruch im Ergebnis gefährden (BGH NJW 1996, 936, 938; BGH Beschluss vom 17. März 2011 - 1 StR 407/10; vgl. Fischer StGB 58. Aufl. § 46 Rn. 58).
  • BGH, 08.12.2010 - 2 StR 453/10

    Erörterungsmängel hinsichtlich der Geiselnahme und der schweren Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 01.06.2011 - 2 StR 90/11
    Auch die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit liegt fern (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 453/10).
  • BGH, 21.07.1961 - 4 StR 236/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.06.2011 - 2 StR 90/11
    Dies gilt auch für den Fall des Wegfalls einer Dauerstraftat, wenn dadurch der tateinheitliche Zusammenhang mit mehreren rechtlich selbständigen Taten, von denen eine nicht erwiesen werde konnte, verloren geht (vgl. BGH VRS 21, 341, 343).
  • BGH, 30.10.1991 - 4 StR 463/91

    Beurteilung zweier selbstständiger Taten im Rahmen einer einheitlichen Tat

    Auszug aus BGH, 01.06.2011 - 2 StR 90/11
    Erweist sich aber nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung die Annahme von Tateinheit als offensichtlich fehlerhaft und ist eine der Taten nicht erwiesen, so ist jedenfalls aus Billigkeitsgründen ein Teilfreispruch geboten (BGH NStZ 1992, 398; Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 260 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 25.01.2024 - 3 StR 157/23

    Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung;

    Dies ist ausreichend; die Erklärung kann auch noch im Revisionsverfahren abgegeben werden (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 2011 - 2 StR 90/11, juris Rn. 16; Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 4 StR 464/00, NJW 2001, 836; MüKoStGB/Hardtung, 4. Aufl., § 230 Rn. 42 mwN).
  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13

    "Protokollrüge" (fehlende Protokollierung der Belehrung im Rahmen einer

    Erweist sich in diesem Falle ein dem Angeklagten von Anklage und Eröffnungsbeschluss vorgeworfener Einzelakt als nicht nachweisbar, so ist der Angeklagte insoweit freizusprechen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 2011 - 2 StR 90/11, juris Rn. 19; KK/Ott, StPO, 7. Aufl., § 260 Rn. 20; zur fortgesetzten Handlung bereits BGH, Beschluss vom 7. Januar 1988 - 4 StR 669/87, BGHR 21 22 StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 4; RG, Urteil vom 29. Mai 1923 - I 1161/22, RGSt 57, 302, 303 f.).
  • BGH, 21.09.2011 - 1 StR 95/11

    Besonders schwere Brandstiftung (Wohnung: Entwidmung, Beweiswürdigung;

    Kann der Tatrichter vorhandene Zweifel nicht überwinden, so kann das Revisionsgericht eine solche Entscheidung nur im Hinblick auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft, Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11; BGH, Urteil vom 1. Juni 2011 - 2 StR 90/11 jew. mwN).
  • BGH, 09.12.2021 - 2 StR 364/21

    Jugendstrafe (schädliche Neigung); Einziehung von Tatmitteln; Teilfreispruch

    aa) Ergibt eine Hauptverhandlung, dass es sich bei den dem Angeklagten angelasteten Handlungen um selbständige, tatmehrheitliche Delikte handelt, etwa weil das verbindende Element, das die Einzelakte zu einer natürlichen Handlungseinheit verschmolzen hätte, nicht zu belegen ist und erweist sich in diesem Fall ein dem Angeklagten von Anklage und Eröffnungsbeschluss vorgeworfener Einzelakt als nicht nachweisbar, so ist der Angeklagte insoweit freizusprechen (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 2011 ? 2 StR 90/11, juris Rn. 19; BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1991 ? 4 StR 463/91, NStZ 1992, 398 und vom 12. Dezember 2013 ? 3 StR 210/13, juris Rn. 22; KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 260 Rn. 20; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, 64. Aufl., § 260 Rn. 12).
  • BGH, 23.11.2023 - 2 StR 140/23

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in

    Insoweit hat Freispruch zu erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1991 - 4 StR 463/91, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 7; Urteil vom 1. Juni 2011 - 2 StR 90/11; Beschluss vom 30. April 2014 - 2 StR 8/14).
  • BGH, 30.04.2014 - 2 StR 8/14

    Begründetheit einer auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützten

    Insoweit hat Freispruch zu erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1991 - 4 StR 463/91, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 7; Senatsurteil vom 1. Juni 2011 - 2 StR 90/11; Ott in KK-StPO, 7. Aufl., § 260 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 22.02.2022 - 3 StR 484/21

    Teilfreispruch bei gegenüber Anklage und Eröffnungsbeschluss abweichender

    Erweist sich in einem solchen Fall ein dem Angeklagten von Anklage und Eröffnungsbeschluss vorgeworfener Einzelakt als nicht nachweisbar, so ist der Angeklagte insoweit aus Billigkeitsgründen freizusprechen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 2011 - 2 StR 90/11, juris Rn. 19; Senat, Beschl. v. 12. Dezember 2013 - 3 StR 210/13, BeckRS 2014, 6828 Rn. 22; KK/Ott, StPO, 8. Aufl., § 260 Rn. 20).".
  • BGH, 17.09.2013 - 5 StR 322/13

    Ergänzung des Tenors um den Teilfreispruch bzgl. Nötigung und Bedrohung

    Die im Übrigen offensichtlich unbegründete Revision des Angeklagten führt lediglich zur Ergänzung des Tenors um den Teilfreispruch, da das Landgericht die dem Angeklagten im Fall 36 der zugelassenen Anklage zur Last gelegte Nötigung und Bedrohung als nicht erwiesen erachtete (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 2011 - 2 StR 90/11).
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